AGBs
1. VERTRAGSPARTNER
Diese Vereinbarung wird zwischen dem/der Anmeldenden und Sportivo (nachfolgend Sportstudio) geschlossen.
2. MITGLIEDSCHAFT
2.1. Beginn der Mitgliedschaft
Die erste Mitgliedschaftsperiode beginnt am umseitig vereinbarten Datum.
Die bzw. der Anmeldende hat das Recht, ab diesem Zeitpunkt die angegebenen, gebuchten Einrichtungen und Leistungen zu nutzen. Sollten nicht gebuchte Leistungen in Anspruch genommen werden, werden diese für eine gesamte Mitgliedschaftsperiode nachberechnet.
2.2. Geltungsbereich und Leistungsumfang der Mitgliedschaft
Diese Anmeldung berechtigt, generell ohne Anspruch auf eine Teilnahme an bestimmten Kursen, nach freier Wahl die gebuchten Einrichtungen nach Massgabe der vorhandenen Zeitpläne und unter Berücksichtigung derbestehenden Hausordnung sowie der genannten Geschäftsbedingungen zu den vereinbarten Konditionen zu nutzen.
3. VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung durch die/den Anmeldende/n verlängert sich die Mitgliedschaft um die vereinbarte Erstlaufzeit, jedoch maximal um 12 Monate.
3.1. Kündigungsfristen bei Mitgliedschaften mit vereinbarten Erstlaufzeiten von 6 Monaten und mehr
Die Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende einer Mitgliedschaftsperiode unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten von der/dem Anmeldenden kündbar.
Bei Wechsel des Hauptwohnsitzes (Umzug mindestens 20 km) während der Mitgliedschaft endet die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ab Vorlage des Nachweises. Als Nachweis des neuen Hauptwohnsitzes muss die amtliche Neuanmeldung des neuen Wohnorts von der/dem Anmeldenden bei uns vorgelegt werden.
4. BEITRÄGE
Der vereinbarte monatliche Beitrag wird unabhängig davon fällig, wie oft oder über welche Dauer das Angebot des Sportstudios von der/dem Anmeldenden tatsächlich in Anspruch genommen wird. Der Vereinbarte monatliche Beitrag wird nicht für eine bestimmte Leistung des Sportstudios erhoben. Es obliegt der/dem Anmeldenden, die gebuchten Leistungen selbst zu wählen und zu kombinieren.
Die/der Anmeldende erteilt dem Sportstudio die Erlaubnis, die monatlichen Beiträge von seinem angegebenen Bankkonto abzubuchen. Ist die/der Anmeldende nicht Inhaber des Kontos, ist eine Zustimmung des Konto-Inhabers zwingend erforderlich. Die Beiträge sind jeweils bis zum 5. eines jeden Monat fällig.
Für jede vergebliche Abbuchung vom Konto, werden die dadurch entstandenen Kosten sowie der entstandene Zusätzliche Verwaltungsaufwand der/dem Anmeldenden gesondert in Rechnung gestellt. Für jede Mahnung berechnet das Sportstudio den anfallenden zusätzlichen Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand.
Der komplette Mitgliedsbeitrag wird beim Verzug mit drei Monatsbeiträgen sofort zur Zahlung fällig.
Das Sportstudio ist berechtigt, nach Ablauf der Erstlaufzeit ohne besondere vorherige Ankündigung, Erhöhungen der Beiträge bis zu 3 % pro Jahr durchzuführen. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgt die Anpassung der Beiträge gemäss der Steuererhöhung. Eine gesonderte Mitteilung an die/den Anmeldende/n bezüglich der Beitragsanpassung braucht auch in diesem Fall nicht zu erfolgen.
5. ERSATZTRAINIERENDE
Bei langfristiger Trainingsunfähigkeit oder Verhinderung, ab einer Dauer von 4 Wochen oder mehr, benennt die/der Anmeldende eine Person ihrer/seiner Wahl als Ersatz-Trainierende/n. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge verbleibt während dieser Zeit bei der bzw. dem Anmeldenden.
6. ANMELDEPAUSCHALE
Die einmalige Anmeldepauschale wird sofort zur Zahlung fällig.
7. NACHLÄSSE
Bei zeitlich begrenzten Nachlässen obliegt es der/dem Anmeldenden die Berechtigung (z.B. Schüler- oder Studentennachweis) zur Nachlassgewährung bzw. –verlängerung termingerecht vorzulegen. Bei Nichtvorlage erhöht sich der Beitrag wie vertraglich vereinbart.
8. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Jegliche Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Es wurden keine sonstigen mündlichen Nebenabreden getroffen.
9. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Kempten/Deutschland. Hat das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ist der Wohnsitz oder gewerbliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschliesslicher Gerichtstand für die Streitigkeiten aus dieser Mitgliedschaftsvereinbarung der Geschäftssitz des Sportstudios.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen
tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die den Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.